Einreisebestimmungen für Hunde

Regeln zu Reisen mit Hund in Europa

Reisen mit Hund ist inzwischen vor allem innerhalb Europa relativ problemlos und - bis auf ein paar Ausnahmen - ohne viel Vorbereitung möglich. Für die meisten Länder gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen, in denen einheitlich geregelt ist, was Sie für Ihren Hund benötigen:

  • einen EU-Heimtierausweis (Lesen Sie unten was im EU-Heimtierausweis steht)
  • Microchip zur eindeutigen Identifizierung Ihres Hundes
  • eine gültige Tollwutimpfung

EU-Heimtierausweis

  • Der Ausweis dient als Nachweis der erforderlichen Impfungen sowie als Identitätsnachweis für Ihren Hund. Alle durch den Tierarzt eingetragenen Daten sind mit einer Laminierung versiegelt.
  • Was steht drin?

    • Die Kontaktdaten des Tierarztes müssen mit einer Mailadresse eingetragen werden.

    • Der Tierarzt darf einen neuen Ausweis erst ausstellen, nachdem er die ordnungsgemäße Kennzeichnung des Hundes überprüft und alle notwendigen Angaben (in den Teil III des Ausweises) eingetragen hat.

    • Die Angaben zur Kennzeichnung Ihres Hundes und die Aufkleber zur Tollwutimpfung müssen durch Laminierung versiegelt werden.
    • Die Beschreibung des Hundes und die Angaben zum Besitzer müssen eingetragen sein, danach müssen Sie als Hundebesitzer unterschreiben.

    • Achten Sie bei allen Datumsangaben im Ausweis immer auf eine vierstellige Jahreszahl.

    • Tierärzte haben eine dreijährige Aufbewahrungspflicht von Ausweisnummer, Transponder- oder Tätowierungsnummer, Ort der Kennzeichnung, Zeitpunkt des Anbringen /Auslesen und Kontaktdaten des Tierbesitzers.

Identifizierung Ihres Hundes

  • Ihr Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Ein Microchip wird durch Ihren Tierarzt in wenigen Sekunden mittels Einwegspritze injiziert. Ihr Hund merkt davon so gut wie nichts. Der Chip kostet € 30-50 (je nach Modell), das Einbringen ca. € 10.

Tollwutimpfung

  • In Deutschland wird eine Tollwutimpfung empfohlen, ist aber behördlich nicht verpflichtend (bei Unterbringung in einer Tierpension oder Teilnahme an einer Hunde-Gruppenreise ist der Impfnachweis jedoch Pflicht).
  • Gehen Sie über die Grenze auf Reisen, müssen Sie Ihren Hund jedoch gegen Tollwut impfen lassen. Bei einer Erstimpfung dürfen Sie erst 21 Tage nach der Impfung reisen.
  • Ihr Hund war Zeitpunkt der Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 12 Wochen alt und die Impfung wurde von einem ermächtigten Tierarzt verabreicht.
  • Der Grenzübertritt darf erst frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung empfohlenen Impfprotokolls erfolgen.
  • Die Gültigkeitsdauer der Impfung reicht bis zum Ende der vom  Hersteller angegebenen Impfschutzdauer. Dies gilt auch im Falle von Wiederholungsimpfungen.
  • Eine Wiederholungsimpfung gilt als Erstimpfung, sofern diese nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgte.
  • Die Impfung liegt nicht vor dem Zeitpunkt der Kennzeichnung.

In einigen Ländern (z.B. England, Norwegen) gelten darüber hinaus noch zusätzliche Regeln.

Reisen mit Hund außerhalb der EU

Informationsseiten zur Einfuhr von Heimtieren nach Deutschland aus einem Nicht-EU Land
Deutscher Zoll
Bundesministerium für Ernährung u. Landwirtschaft

Für Urlaubsreisen mit Hund in ein Nicht-EU Land empfehlen wir um Kontaktaufnahme mit der Botschaft Ihres Reiselandes.