Reiserücktrittskosten-Versicherung
Gut versichert in den Urlaub mit Hund
Bei einer Reisebuchung empfehlen wir Ihnen minimal den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung - bei Wanderreisen zusätzlich eine Reiseabbruch-Versicherung.
Reiserücktritts-Versicherung
Falls Sie Ihre gebuchte Reise wegen eines versicherten Ereignisses wie z.B. der unerwarteten Erkrankung Ihres Hundes nicht wie geplant antreten können, werden Ihnen - wenn ein versicherter Grund vorliegt - folgende Kosten erstattet:
- Erstattung der Stornierungskosten
- Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Antritt (z.b. bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel von über zwei Stunden, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wäre
Reiseabbruch-Versicherung
Sie müssen Ihre Reise abbrechen, da Sie oder Ihr mitreisender Hund erkranken oder aus einem versicherten Grund. Welche Kosten erstattet die Versicherung?
- Den gesamten Reisepreises ,wenn die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
- Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen bei Reiseabbruch innerhalb der zweiten Reisehälfte (Ihr Veranstalter erstellt eine Kostenaufstellung).
- Nachweislich entstandener zusätzlicher Rückreisekosten oder hierdurch unmittelbar verursachter Mehrkosten
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung tritt in Kraft, wenn Ihr (zur Reise angemeldeter) Hund plötzlich schwer erkrankt (Bescheinigung durch den Tierarzt!)
- Natürlich deckt die Versicherung auch alle anderen unvorhergesehenen Ereignisse wie Schwangerschaft, Krankheit, Todesfall, plötzliche Arbeitslosigkeit aber auch den Erhalt eines Arbeitsplatzes, Wiederholung von Prüfungen, Einberufung, Eigentumsschaden, Diebstahl usw.
- Wichtig: Alle mitreisenden Hunde müssen in den Reiseunterlagen bzw. im Mietvertrag genannt werden.
- Die Versicherung sollten Sie direkt nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung abschließen, aber auf jeden Fall spätestens 30 Tage nach Reisebuchung. Liegen zwischen der Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen (ausschlaggebend hierfür ist das Datum auf Ihrer Reisebestätigung).
Sie brauchen übrigens Ihre Urlaubsreise nicht bei uns gebucht zu haben, um diese Versicherung abschließen zu können.
Die vollständige Leistungsbeschreibung der Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch Versicherung senden wir Ihnen gern per E-Mail zu.