Einreisebestimmungen für Hunde in Kroatien

Urlaub mit Hund in Kroatien: die Regeln

Für die Ferien mit Hund in Kroatien gelten die

EU-Einreisebestimmungen für Hunde

  • Mitnahme des EU-Heimtierausweises
  • Ihr Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
  • Ihr Hund war zum Zeitpunkt der Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 12 Wochen alt und die Impfung wurde von einem ermächtigten Tierarzt verabreicht. Die Gültigkeitsdauer der Impfung reicht bis zum Ende der vom Hersteller angegebenen Impfschutzdauer. Dies gilt auch im Falle von Wiederholungsimpfungen. Eine Wiederholungsimpfung gilt als Erstimpfung, sofern diese nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgte. Die Impfung liegt nicht vor dem Zeitpunkt der Kennzeichnung.
  • Ihre Einreise darf erst frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung empfohlenen Impfprotokolls erfolgen.

Reisen mit Welpen
Hunde, die jünger sind als 12 Wochen bzw. zwischen 12 und 16 Wochen (und damit noch nicht über einen ausreichenden Impfschutz verfügen) dürfen nur einreisen, wenn Sie neben dem EU-Heimtierausweis eine Erklärung vorlegen können, aus der hervor geht, dass die Hundemutter zum Zeitpunkt der Geburt über einen ausreichenden Impfschutz verfügte und die Welpen keinen Kontakt zu wild lebenden Tieren hatten oder die Welpen werden durch ihre Mutter begleitet (die natürlich über alle benötigten Dokumente verfügt).
Offizielle Vordrucke (in englischer Sprache) finden Sie hier im PDF Format.

Mit wie viel Hunden auf Reisen?
Es dürfen maximal 5 Hunde auf Urlaubsreisen mitgenommen werden.

Verbotene Hunderassen
Die Einreise mit Hunden des Typs Bullterrier bzw. Mischlingen mit diesen (Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, Mini Bull Terrier) ist verboten. Ausnahme: Ihr Hund ist in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen und Sie können den Nachweis bei der Einreise vorlegen.

Update 27.12.2022
Kroatien ist Mitglieder der Europäischen Union und ab 1. Januar 2023 Mitgliedstaat des Schengener Abkommens (Wegfall der Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Gebiets) ist.

Auf der Webseite des kroatischen Veterinäramtes finden Sie ausführliche Informationen zur Einreise mit Haustieren (in englischer Sprache).

Weitere nützliche Informationen u.a. zur Leinenpflicht, Strandregeln oder ob Ihr Hund mit ins Restaurant darf, finden Sie in unseren Länderinformationen zu Urlaub mit Hund in Kroatien.

Haftungsausschluss

Unsere Reiseinformatione beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung kann durch travel4dogs nicht übernommen werden. Einreisebestimmungen (vor allem für bestimmte Hunderassen) können sich kurzfristig ändern. Halter einer als 'potentiell gefährlich' eingestuften Hunderasse empfehlen wir bei der Reiseplanung immer, noch einmal die aktuellen Einreiseinformationen der Botschaft Ihres Urlaubslandes zu kontrollieren. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung.