Einreisebestimmungen für Hunde in Dänemark

Urlaub mit Hund in Dänemark: die Regeln

Für die Ferien mit Hund in Dänemark gelten die

EU-Einreisebestimmungen für Hunde

  • Mitnahme des EU-Heimtierausweises (neue Ausweise seit dem 29.12.2014, die alten Ausweise behalten jedoch ihre Gültigkeit.)
  • Ihr Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein (oder mit Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde und eindeutig lesbar ist).
  • Ihr Hund war Zeitpunkt der Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 12 Wochen alt und die Impfung wurde von einem ermächtigten Tierarzt verabreicht. Die Gültigkeitsdauer der Impfung reicht bis zum Ende der vom Hersteller angegebenen Impfschutzdauer. Dies gilt auch im Falle von Wiederholungsimpfungen. Eine Wiederholungsimpfung gilt als Erstimpfung, sofern diese nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgte. Die Impfung liegt nicht vor dem Zeitpunkt der Kennzeichnung.
  • Ihre Einreise darf erst frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung empfohlenen Impfprotokolls erfolgen.

Reisen mit Welpen
Hunde die jünger sind als 15 Wochen dürfen nicht einreisen:
Welpen dürfen seit Anfang 2015 nur noch mit einer gültigen Tollwutimpfung reisen. Aus den Vorgaben für das Mindestalter (12 Wochen) und der Ausbildung des Impfschutzes (21 Tage) bedeutet dies, das Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen mitgenommen werden dürfen.

Mit wie viel Hunden auf Reisen?
Es dürfen maximal 5 Hunde auf Urlaubsreisen mitgenommen werden.

Verbotene Hunderassen
Hunde der Rasse Pitbull Terrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen sind in Dänemark verboten und dürfen nicht einreisen.

Volgende Hunderassen (und deren Kreuzungen) dürfen nicht einreisen, wenn Sie nach 17. März 2010 angeschafft wurden:

  • American Staffordshire Terrier
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino (argentinische Dogge)
  • American Bulldog
  • Boerboel
  • Kangal
  • Zentralasiatischer Owtscharka
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Südrussischer Owtscharka
  • Tornjak
  • Šarplaninac

Wenn Sie einen Hund aus dieser Liste besitzen und diesen vor dem 17.März 2010 angeschafft haben, dürfen Sie unter folgenden Bedingungen einreisen:

  • Ihr Hund muss angeleint sein (max. 2 Meter Leine)
  • Ihr Hund muss einen Maulkorb tragen.
  • Sie müssen auf Nachfrage Dokumente vorweisen können, aus denen eindeutig hervorgeht, dass Sie Ihren Hund vor dem 17.März 2010 angeschafft haben.

Auf Durchreise
Das Verbot gegen bestimmte Hunderassen gilt nicht für Hunde, wenn Sie durch Dänemark durchreisen. Dann darf Ihr Hund jedoch nicht das Transportmittel verlassen – abgesehen von kurzen Aufenthalten außerhalb des Transportmittels für einen Gassigang. Sie reisen durch Dänemark ohne längeren unnötigen Aufenthalt.

Weitere nützliche Informationen u.a. zur Leinenpflicht, Strandregeln oder ob Ihr Hund mit ins Restaurant darf finden Sie in unseren Länderinformationen zu Urlaub mit Hund in Dänemark.

Haftungsausschluss

Unsere Reiseinformatione beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung kann durch travel4dogs nicht übernommen werden. Einreisebestimmungen (vor allem für bestimmte Hunderassen) können sich kurzfristig ändern. Halter einer als 'potentiell gefährlich' eingestuften Hunderasse empfehlen wir bei der Reiseplanung immer, noch einmal die aktuellen Einreiseinformationen der Botschaft Ihres Urlaubslandes zu kontrollieren. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung.