
Einreisebestimmungen für die beliebtesten Reiseländer in Europa
Reisen mit Hund ist innerhalb Europa relativ problemlos und - bis auf ein paar Ausnahmen - ohne viel Vorbereitung möglich. Für die meisten Länder gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen, in denen einheitlich geregelt ist, was Sie für Ihren Hund benötigen:
einen EU-Heimtierausweis (Lesen Sie unten was im EU-Heimtierausweis steht)
Microchip zur eindeutigen Identifizierung Ihres Hundes
eine gültige Tollwutimpfung
EU-Heimtierausweis
Der Ausweis dient als Nachweis der erforderlichen Impfungen sowie als Identitätsnachweis für Ihren Hund. Alle durch den Tierarzt eingetragenen Daten sind mit einer Laminierung versiegelt.
Was steht im Heimtierausweis?
Die Kontaktdaten des Tierarztes müssen mit einer Mailadresse eingetragen werden.
Der Tierarzt darf einen neuen Ausweis erst ausstellen, nachdem er die ordnungsgemäße Kennzeichnung des Hundes überprüft und alle notwendigen Angaben (in den Teil III des Ausweises) eingetragen hat.
Die Angaben zur Kennzeichnung Ihres Hundes und die Aufkleber zur Tollwutimpfung müssen durch Laminierung versiegelt werden.
Die Beschreibung des Hundes und die Angaben zum Besitzer müssen eingetragen sein, danach müssen Sie als Hundebesitzer unterschreiben.
Achten Sie bei allen Datumsangaben im Ausweis immer auf eine vierstellige Jahreszahl.
Tierärzte haben eine dreijährige Aufbewahrungspflicht von Ausweisnummer, Transponder- oder Tätowierungsnummer, Ort der Kennzeichnung, Zeitpunkt des Anbringen /Auslesen und Kontaktdaten des Tierbesitzers.
Identifizierung Ihres Hundes
Ihr Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Ein Microchip wird durch Ihren Tierarzt in wenigen Sekunden mittels Einwegspritze injiziert. Ihr Hund merkt davon so gut wie nichts. Der Chip kostet € 30-50 (je nach Modell), das Einbringen ca. € 10.
Tollwutimpfung
In Deutschland wird eine Tollwutimpfung empfohlen, ist aber behördlich nicht verpflichtend. Achtung: bei Unterbringung in einer Tierpension oder Teilnahme an einer Hunde-Gruppenreise ist der Impfnachweis Pflicht zum Schutz aller teilnehmenden Hunde).
Ihr Hund war Zeitpunkt der Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 12 Wochen alt und die Impfung wurde von einem ermächtigten Tierarzt verabreicht.
Gehen Sie über die Grenze auf Reisen, müssen Sie Ihren Hund jedoch gegen Tollwut impfen lassen. Bei einer Erstimpfung dürfen Sie erst 21 Tage nach der Impfung reisen.
Die Gültigkeitsdauer der Impfung reicht bis zum Ende der vom Hersteller angegebenen Impfschutzdauer. Dies gilt auch im Falle von Wiederholungsimpfungen.
Eine Wiederholungsimpfung gilt als Erstimpfung, sofern diese nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgte.
Die Impfung liegt nicht vor dem Zeitpunkt der Kennzeichnung.
In einigen Ländern (z.B. England, Norwegen) gelten darüber hinaus noch zusätzliche Regeln, wie z.B. eine Bandwurmbehandlung.
Reisen mit Hund außerhalb der EU
Reisen Sie in ein Drittland (außerhalb der EU) gelten andere Regeln. Informieren Sie sich hier bzw. nehmen Sie Kontakt auf mit der Botschaft/Konsulat Ihres Reiselandes:
Deutscher Zoll | Bundesministerium für Ernährung u. Landwirtschaft