Urlaub mit Hund in Frankreich

Wissenswertes für Ihre Ferien mit Hund in Frankreich

Frankreich als Urlaubsland mit Hund steht auf unser Liste ganz oben: das herrliche Essen, die guten Weine, die relaxte Lebensart. Genau die richtigen Zutaten für einen gelungen Urlaub mit Hund. Vor allem abseits der Großstädte, im Inland oder an den Küsten, ist Frankreich ein Hunde-Traum.

Und ob Sie nun eine Ferienwohnung am Meer, ein Bauernhaus auf dem Land,  ein Schloss oder ein Ferienhaus mit eigenen Swimmingpool suchen: in Frankreich finden Sie Ferienhäuser mit Hund in allen Größen und Formen.

Klima
Das Klima in Frankreich ist per Region sehr unterschiedlich. Die Normandie und Bretagne unterscheiden sich nicht sehr von unserem eigenen Klima, allerdings ist es im Sommer wärmer. Südfrankreich hat ein Mittelmeerklima mit vielen Sonnenstunden. Im Sommer kann es dort allerdings sehr heiß werden, daher empfehlen wir für diese Region eher das Frühling und Vorsommer sowie Herbst und Vorwinter.
In den Alpen und Pyrenäen kann die Temperatur im Winter schon mal unter Null sinken, während es am Mittelmehr dann noch 18 Grad ist.
Frankreich kann man – abhängig von den geplanten Alternativen – ganzjährig bereisen.

Gesundheit
In Frankreich besteht vor allem von April bis Oktober die Gefahr von Zecken. Schützen Sie Ihren Hund durch Spot-on oder ein Spray gegen Zecken, eventuell in Kombination mit einem Zeckenhalsband (Aufpassen! Nicht alle Produkte sind zu kombinieren. Fragen Sie Ihren Tierarzt.). Und natürlich nach jedem Aufenthalt im Freien gut kontrollieren.

An der Mittelmeerküste und auf Korsika besteht vor allem in den Sommermonaten die Gefahr der Übertragung von Leishmaniose durch die Sandmücke. Obwohl es keinen hundertprozentigen Schutz gibt sollten Sie einige vorbeugende Maßnahmen nehmen und bei Verdacht auf Infektion Ihren Hund sicher testen lassen, wenn Sie aus dem Urlaub zurückkommen: Lassen Sie sich durch Ihren Tierarzt beraten!

Mit Hund im Restaurant
In vielen Restaurants gibt es kein Problem, wenn Sie Ihren Hund mitnehmen wollen. Aber vorher fragen sollte man auch hier. Mit größeren Hunden kann man vielleicht besser die Hauptessenzeit der Franzosen (ab 20 Uhr) meiden. In ruhigeren Zeiten gibt es dann vom Restaurantpersonal sicher auch mal eine Wasserschüssel für Ihren Vierbeiner.

In Frankreich werden Sie alle Arten von Restaurants finden, von netten, kleinen Adressen bis zu den renommierten Restaurants. In den Restaurants sind die Karaffe Wasser und Brot ebenso wie die Bedienung stets im Preis inbegriffen, auch wenn es üblich ist, ein Trinkgeld zu hinterlassen. Die meisten Restaurants bieten Küche von 12.00 bis 15.00 Uhr und von 19.00 bis 23.00 Uhr, oftmals auch noch viel später.

Mit Hund am Strand
In den Sommermonaten sind Hunde an den meisten (großen) Stränden verboten. Dies gilt sowieso für Nizza und Cannes.
Aber wie überall gibt es auch an Frankreichs Stränden immer wieder Plätzchen, an denen auch Ihr Hund – eventuell nur angeleint – an den Strand darf. Man muss halt nur ein bisschen suchen.

Allgemein
In Städten und Waldgebieten ist es oftmals angegeben, ob Hunde frei laufen können. Wir empfehlen ansonsten einen praktischen Umgang mit dem Freilauf: ist Ihr Hund abrufbar und jagt er nicht, können Sie ihn auch ohne Leine laufen lassen. Treffen Sie auf andere Menschen, rufen Sie Ihren Hund zu sich und leinen Sie ihn an.

In den Zügen bezahlen Sie 50% des Normalfahrpreises, kleine Hunde reisen oftmals umsonst, wenn sie in einer Tasche oder Korb transportiert werden.
In den Grosstädten ist es nicht immer einfach, die öffentlichen Verkehrsmittel (Bus, Straßenbahn, Metro) zu benutzen, vor allem wenn Sie mit großen Hunden reisen. Hunde der 1. und 2. Kategorie dürfen nicht in öffentliche Verkehrsmittel mitreisen.
Taxis nehmen Ihren Hund nicht mit. Es gibt jedoch

Verbotene Hunde - Einschränkungen bestimmter Hunderassen
Hunde ohne offizielle Stammbaumpapiere deren Äusseres übereinkommt mit den folgenden Rassen gehören in Frankreich zur Kategorie 1: American Staffordshire Terrier („Pittbul“), Mastiff („Burbull“), Tosa.

Diese Hunde sind verboten zur Einreise und Durchfahrt.

Reinrassige Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Tosa und Hunde deren Äusseres übereinkommt mit der Rottweilerrasse gehören zur zweiten Kategorie (Wach- und Verteidigungshunde). Einreise in Frankreich ist unter folgenden Bedingungen erlaubt:

  • Maulkorb- und Leinepflicht auf öffentlichen Wegen und Gebäuden.
  • Der Eigentümer/Halter des Hundes muss minimal 18 Jahre alt sein und darf keine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe haben.
  • Für den Hund muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.
  • Bei einer Kontrolle muss ein vom internationalen Hundeverband zugelassenes Stammbuch vorgezeigt werden, um die Reinrassigkeit anzuerkennen.

Dobermann und deutsche Dogge gehören nicht zu der ersten oder zweiten Kategorie. Ihre Einfuhr ist erlaubt. Das Tragen eines Maulkorbes wird aber empfohlen.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir zu einem anderen Urlaubsziel.

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der französischen Botschaft.

Tipp für den Jahreswechsel
Frankreich ist der ideale Urlaubsort wenn Sie dem Silvesterrummel entfliehen wollen. Ihr Hund wird es Ihnen doppelt danken: Böller und anderes Feuerwerk sind in Frankreich zum Jahreswechsel nämlich verboten.

Besorgen Sie sich vor Abreise oder bei der Ankunft die Telefonnummer eines tierärztlichen Notdienstes an Ihrem Urlaubsort. Hierfür gibt es sogar eine App von VetFinder - der schnellen Tierarztsuche.

Haftungsausschluss

travel4dogs kann Ihnen keine Informationen geben zu Regeln und Vorschriften in einzelnen Orten oder Gebieten. Wir empfehlen Ihnen hierzu, Kontakt mit dem örtlichen Fremdenverkehrsamt Ihres Urlaubsortes aufzunehmen.

Unsere Reiseinformatione sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung kann durch travel4dogs jedoch nicht übernommen werden. Einreisebestimmungen (vor allem für bestimmte Hunderassen) können sich kurzfristig ändern. Halter einer als 'gefährlich' eingestuften Hundrasse empfehlen wir bei der Reiseplanung immer, noch einmal die aktuellen Einreiseinformationen der Botschaft Ihres Urlaubslandes zu kontrollieren. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung.