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Einreisebestimmungen für Hunde Spanien

Urlaub mit Hund in Spanien - Es gelten die EU-Einreisebestimmungen

  • Mitnahme des EU-Heimtierausweises
  • Ihr Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
  • Ihr Hund war Zeitpunkt der Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 12 Wochen alt und die Impfung wurde von einem ermächtigten Tierarzt verabreicht.
  • Die Gültigkeitsdauer der Impfung reicht bis zum Ende der vom Hersteller angegebenen Impfschutzdauer. Dies gilt auch im Falle von Wiederholungsimpfungen.
  • Eine Wiederholungsimpfung gilt als Erstimpfung, sofern diese nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgte. Die Impfung liegt nicht vor dem Zeitpunkt der Kennzeichnung.
  • Ihre Einreise darf erst frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung empfohlenen Impfprotokolls erfolgen.

Reisen mit Welpen

Hunde die jünger sind als 15 Wochen dürfen nicht einreisen:

Welpen dürfen nur mit einer gültigen Tollwutimpfung reisen. Aus den Vorgaben für das Mindestalter (12 Wochen) und der Ausbildung des Impfschutzes (21 Tage) bedeutet dies, das Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen mitgenommen werden dürfen.

Mit wieviel Hunden einreisen?

Es dürfen maximal 5 Hunde auf Urlaubsreisen mitgenommen werden.

Verbotene Hunderassen

Die Haltung und Einfuhr von sogenannten 'gefährlichen Hunderassen' ist in Spanien per Gemeinde bzw. autonomer Region geregelt. Wollen Sie mit einem als "potentiell gefährlich eingestuften Hunderassentyp (Pitbull-Terrier, Staffordshire-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa-Inú, Akita-Inú) nach Spanien in den Urlaub fahren, wenden Sie sich vor Reisebuchung erst an die zuständige Gemeinde Ihres Urlaubsortes, ob und mit welchen Auflagen Sie anreisen können.

Haftungsausschluss

Unsere Reiseinformationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung kann durch travel4dogs nicht übernommen werden. Einreisebestimmungen (vor allem für bestimmte Hunderassen) können sich kurzfristig ändern. Halter einer als 'potentiell gefährlich' eingestuften Hunderasse empfehlen wir bei der Reiseplanung immer, noch einmal die aktuellen Einreiseinformationen der Botschaft Ihres Urlaubslandes zu kontrollieren. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung.