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Einreisebestimmungen für Hunde Frankreich

Urlaub mit Hund in Frankreich - Es gelten die EU-Einreisebestimmungen

  • Mitnahme des EU-Heimtierausweises
  • Ihr Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
  • Ihr Hund war Zeitpunkt der Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 12 Wochen alt und die Impfung wurde von einem ermächtigten Tierarzt verabreicht.
  • Die Gültigkeitsdauer der Impfung reicht bis zum Ende der vom Hersteller angegebenen Impfschutzdauer. Dies gilt auch im Falle von Wiederholungsimpfungen.
  • Eine Wiederholungsimpfung gilt als Erstimpfung, sofern diese nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgte. Die Impfung liegt nicht vor dem Zeitpunkt der Kennzeichnung.
  • Ihre Einreise darf erst frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung empfohlenen Impfprotokolls erfolgen.

Reisen mit Welpen

Hunde die jünger sind als 15 Wochen dürfen nicht einreisen:

Welpen dürfen nur noch mit einer gültigen Tollwutimpfung reisen. Aus den Vorgaben für das Mindestalter (12 Wochen) und der Ausbildung des Impfschutzes (21 Tage) bedeutet dies, das Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen mitgenommen werden dürfen.

Mit wieviel Hunden einreisen?

Es dürfen maximal 5 Hunde auf Urlaubsreisen mitgenommen werden.

Verbotene Hunderassen

Frankreich hat strenge Regeln für bestimmte Hunderassen oder -typen, die als potenziell gefährlich eingestuft werden. Wenn Ihr Hund in eine dieser Kategorien fällt, dürfen Sie entweder gar nicht ein- oder durchreisen (Kategorie 1) oder nur unter sehr strengen Bedingungen (Kategorie 2). Um welche Hunde handelt es sich?

  • American Staffordshire Terrier (American Staffordshire Terrier) (Kategorie 1 ohne Stammbaum; Kategorie 2 mit Stammbaum)

  • Mastiff (Boer Bulls) (immer Kategorie 1)

  • Tosa Inu (Kategorie 1 ohne Stammbaum; Kategorie 2 mit Stammbaum)

  • Rottweiler (immer Kategorie 2)

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund in eine dieser Kategorien fällt, benötigen Sie einen Stammbucheintrag oder eine ausführliche Bescheinigung Ihres Tierarztes. Im Zweifelfall raten wir von einem Urlaub in Frankreich ab.

Auf der Webseite der französischen Botschaft können Sie die Vorschriften ausführlich nachlesen. Auch finden Sie dort eine Beschreibung der Hunderassen und -typen, die als potentiell gefährlich eingestuft werden in Frankreich.

Haftungsausschluss

Unsere Reiseinformationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung kann durch travel4dogs nicht übernommen werden. Einreisebestimmungen (vor allem für bestimmte Hunderassen) können sich kurzfristig ändern. Halter einer als 'potentiell gefährlich' eingestuften Hunderasse empfehlen wir bei der Reiseplanung immer, noch einmal die aktuellen Einreiseinformationen der Botschaft Ihres Urlaubslandes zu kontrollieren. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung.