Bezahlung

Nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung– die zugleich auch Ihre Rechnung ist – ist eine Anzahlung zu leisten und ist der Restbetrag bis 30 Tage vor Reisebeginn fällig.  Bei Buchungen ab 30 Tage vor Reisestart ist der gesamte Reisebetrag direkt fällig. Die genauen Zahlungsbeträge und -termine finden Sie auf Ihrer Reisebestätigung.  

Stornierung

Eine Stornierung liegt vor, wenn Sie Ihre Reise wieder absagen oder einen Teil der Leistungen komplett streichen (z.B. weniger Teilnehmer, Zimmer usw.).

Ein Reiserücktritt oder die Umbuchung kann per Telefon oder E-Mail, Montag bis Freitag zwischen 8-16 Uhr erfolgen. Wenn Sie uns außerhalb dieser Zeiten oder an einem Feiertag oder Brückentag Ihren Stornierungs- oder Umbuchungswunsch mitteilen, gilt der nächste Arbeitstag als Zeitpunkt der Stornierung/Umbuchung.

Für Stornierungen (auch Teilstornierungen) wird ein Service-Entgelt von mindestens € 25 pro Vorgang berechnet. Darüber hinaus fallen folgende Stornierungsgebühren an:

Bis zum 31. Tag vor Anreise: 20%, minimal € 50 pro storniertem Zimmer
30 - 21 Tage vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
20 - 16 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
15 – 10 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
09 - 07 Tage vor Reisebeginn: 70% des Reisepreises
06 - 02 Tag vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises
Ab 1 Tag vor Reisebeginn, Nicht-Anreise, Reiseabbruch: 100% des Reisepreises

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen wie Übernachtungen, Mieträder o.ä. nicht in Anspruch, (z.B. bei vorzeitiger Abreise, Krankheit oder aus anderen persönlichen Gründen, die von Ihnen zu vertrete sind) haben Sie keinen Anspruch auf eine (anteilige) Rückerstattung des Reisepreises.

Nach- und Umbuchungen

Nachträglich gemeldete Änderungswünsche wie Zusatznächte, Anzahl Hunde, Leihräder, Nachmeldung Rad-Pechhilfe o.ä. sind bis 14 Tage vor Reiseantritt unter Berechnung einer Bearbeitungspauschale von € 50 pro Vorgang möglich. Dies gilt auch, wenn die Umbuchung zu Minderkosten beim Reiseteilnehmer führt.

Eine Änderung des Reisetermins oder Nachbuchung von Pausentagen, wodurch sich bereits eingebuchte Übernachtungen verschieben, fällt nicht unter „Umbuchung“ sondern ist ab Zeitpunkt der Buchungsbestätigung nur in Form einer Stornierung – unter Anrechnung von Stornierungskosten - und Neubuchung möglich.

Es besteht kein Anspruch auf Erfüllung von Um- oder Nachbuchungen, da nachträgliche gemeldete Änderungs- oder Umbuchungswünsche abhängig sind von den Möglichkeiten und/oder Kapazitäten.