Urlaub adé: Was tun bei Krankheit, Verhinderung etc ?

von travel4dogs

Wenn Sie Ihren Urlaub wieder absagen müssen

Vorfreude ist die schönste Freude: Wenn der heiß ersehnte Urlaub näher rückt, steigen auch freudige Erwartung und Spannung auf die Reise, die vielleicht schon seit Monaten gebucht ist. Ob Wanderurlaub in den Alpen oder Sightseeing in England: Fällt der Urlaub ins Wasser, weil beispielsweise Mensch oder Hund plötzlich erkranken, ist die Enttäuschung daher meist groß.

Hinzu kommt außerdem: Im Reiserecht ist ein Widerruf des Vertrages nicht ohne Weiteres möglich. Ein 14-Tage-Rückgaberecht wie bei Waren gibt es nicht. Denn das Widerrufsrecht gilt nach § 312g des Bürgerlichen Gesetzbuches gerade dann nicht, wenn Dienstleistungen der Unterbringung, Beförderung, Beköstigung und Freizeitgestaltung in einem genau definierten Zeitraum erbracht werden sollen.

Grundsätzlich lässt sich daher sagen: Beide Vertragsparteien sind in der Regel verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen. Nur wenn der Widerruf noch vor oder gleichzeitig mit der Erklärung zum Vertragsabschluss eingeht, hat er rechtlich Bestand. Ist also beispielsweise der unterschriebene Vertrag noch auf dem Postweg, kann dieser durch ein schnelles Fax widerrufen werden.

Stornierung und Rücktritt: meist nur gegen Gebühr

Bei Buchungen über das Internet kann der Widerruf jedoch meist gar nicht vor der Willenserklärung eintreffen. Stattdessen gibt es im Reiserecht die Möglichkeit des Rücktritts von der Reise. Doch weil dem Reiseveranstalter meist bereits Kosten entstanden sind oder zumindest Einnahmen ausfallen – etwa durch Organisationsaufwand oder leerstehende Hotelzimmer -, steht diesem eine Stornoentschädigung bzw. eine Umbuchungsgebühr zu.

Die Höhe der Stornogebühr bemisst sich normalerweise nach dem ursprünglichen Reisepreis und den Aufwendungen des Veranstalters. Bei einer langen Fernreise fällt sie daher in der Regel höher aus als bei einem Kurzurlaub im Harz. Ebenso kann ein zeitiger Reiserücktritt weniger Stornoentschädigung bedeuten als eine kurzfristige Stornierung.

Normalerweise hat derjenige, der von der Reise zurücktritt, daher noch den Reisepreis abzüglich der ersparten Aufwendungen des Veranstalters zu zahlen. Das gilt auch entsprechend bei einem Reiseabbruch. Oft sind die Stornokosten bereits vertraglich festgelegt.

Reiserücktrittsversicherung: im Ernstfall zur Stelle

Was können Reisebuchende also unternehmen, um am Ende nicht auf hohen Reisekosten sitzen zu bleiben, obwohl sie den wohlverdienten Urlaub nicht wie geplant antreten konnten – zum Beispiel, weil der Hund sich vor dem Wanderurlaub in Südtirol die Pfote gebrochen hat? Die Lösung hält oftmals eine Reisekostenrücktrittsversicherung bereit.

Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn ein versichertes Ereignis dazu führt, dass die Reise nicht angetreten werden kann. Je nach Versicherung können sich die versicherten Ereignisse unterscheiden. In der Regel gehören jedoch dazu:

-    Tod oder schwere Erkrankung
-    Familiärer Todesfall
-    Unfälle
-    Schwangerschaft
-    Jobverlust und Jobwechsel
-    Eigentumsschaden und Diebstahl
-    Verspätungen von öffentlichen Verkehrsmitteln bei An- und Abreise

Zudem übernehmen viele Versicherungen auch Mehrkosten, die entstehen, wenn eine Reise erst verspätet angetreten werden kann, etwa für nachgelöste Tickets.

Bucht ein Paar beispielsweise eine zirka 2300 Euro teure Rundreise, kann diese aber nicht antreten, weil wenige Tage vor Abreise einer der Mitfahrer schwer erkrankt, so kann die Stornogebühr trotzdem noch die Hälfte des Reisepreises betragen. Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese Kosten.

Schadensfall melden: häufig unkompliziert möglich

Viele Versicherer haben eine 24/7 besetzte Hotline, bei der der Schadensfall in erster Instanz gemeldet werden kann. Die benötigten Formblätter und Nachweise fordert die Versicherung dann nach. Normalerweise sind das mindestens

-    die Rechnung der gebuchten Reise,
-    die Informationen zu den Stornokosten des Reiseveranstalters (z.B. im Vertrag),
-    der Nachweis des Stornogrundes (z.B. ein tierärztliches Attest).

Kosten einer Reiserücktrittsversicherung

Auch eine Reisekostenrücktrittsversicherung hat ihren Preis – dieser liegt jedoch in aller Regel deutlich unter den Stornogebühren der Reise selbst. Er orientiert sich auch maßgeblich am Reisepreis und dem Alter der Versicherten. Normalerweise liegt er nicht über 100 Euro, häufig sogar unter 50 Euro. In den meisten Fällen lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung daher.

Nicht immer mitversichert: der Hund

Wer mit Hund verreist, sollte jedoch darauf achten, dass dessen Erkrankung, Unfall oder anderweitige Unfähigkeit, die Reise anzutreten, als versichertes Ereignis gilt. Das ist nicht bei allen Anbietern im Standard enthalten oder überhaupt möglich.

In der Regel müssen die mitreisenden Hunde daher bereits bei Abschluss der Versicherung angegeben werden. Zudem empfiehlt es sich, eine Hunde-Haftpflicht abzuschließen, um auch Schäden abzusichern, die durch den Hund auf der Reise entstehen können.


Dieser Text wurde uns zur Verfügung gestellt vom Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V.