Sonderregelung im Corona-Reisejahr

Liebe Reisegäste,

Da aktuell nicht absehbar ist, wie sich die Situation 2021 entwickelt und um Ihnen mehr Sicherheit bei der Planung Ihres Urlaubs geben zu können, gelten während der Corona-Pandemie für Ihre Wanderreise in der Sächsischen Schweiz diese Regelungen als Ergänzung zu unseren AGBs:


Einschränkungen im Zielgebiet

Sicher ist, dass nichts sicher ist. Was heute gilt, kann sich morgen schon wieder ändern. Daher kann es auch im laufenden Jahr noch oder wieder zu Einschränkungen im Zielgebiet oder der Unterkunft kommen oder auch zum Änderungen im Reiseablauf.  Denken Sie z.B. an die Sauna im Hotel, die nur auf Anmeldung genutzt werden kann, das Frühstück am Tisch anstatt vom Büffet oder auch Einkehrmöglichkeiten unterwegs, die geschlossen sind.

Bis 45 Tage vor Reisestart geringere Stornokosten

Bis 45 Tage vor Anreise können Sie Ihre Reise im Zusammenhang mit COVID-19 stornieren zu angepassten Stornierungsbedingungen: Statt 20% Stornierungskosten werden lediglich € 25 pro Reiseteilnehmer berechnet.

Ab dem 44. Tag vor Anreise gelten die regulären Stornierungsbedingungen und -kosten laut den Vorab-Reiseinfos, wenn Sie Ihre Reise absagen. Für eine eventuelle Erstattung dieser Kosten (lt. Versicherungsbedingungen) empfehlen wir unbedingt den Abschluss einer Reiseversicherung!

Kostenlose Änderung des Reisetermins bei unerwarteten Corona Reiseeinschränkungen im Urlaubsgebiet

Müssen wir die Reise aufgrund von behördlichen Maßnahmen oder Einschränkungen absagen (Hotelschließungen bei einem Lockdown o.ä.) buchen wir Sie kostenlos auf einen späteren Reisetermin um.

Möchten Sie die Umbuchung nicht annehmen und stornieren Sie, erhalten Sie gezahlte Reisegelder abzüglich einer Aufwandspauschale von € 25 pro Reiseteilnehmer innerhalb von 7 Tagen erstattet.

Reiseversicherung + Corona-Zusatzschutz

Wir empfehlen unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, so dass Sie - neben den gängigen Versicherungsgründen -  auch versichert sind für den Fall, dass Sie, Ihr Mitreisender oder ein Familienmitglied an COVID-19 erkrankt. Bei unserem Partner HanseMerkur benötigen Sie dafür auch keine Zusatzversicherung. Mehr Infos zum Reiseschutz.

Wir empfehlen darüber hinaus auch den COVID-Zusatzschutz: mit dieser Zusatzversicherung ist auch eine verordnete Quarantäne bei Verdacht auf Corona abgedeckt und erstattet die Versicherung die Stornierungs- oder Umbuchungskosten.