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Einreisebestimmungen für Hunde in die Schweiz |
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Urlaub mit Hund in der Schweiz: die Regeln
Die Schweiz hantieren seit dem 1.7.2007 neue Regeln!
Wenn Sie mit ihrem Hund in die Schweiz reisen, benötigen Sie einen EU-Heimtierausweis. Dieser Ausweis enthält eine Beschreibung des Hundes, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut (Rabies).
Für in Deutschland geimpfte Hunde muss das Mindestalter bei Erstimpfung 3 Monate sein. Für Reisen muss die Erstimpfung mindestens 21 Tage alt sein (manche Botschaften geben noch 30 Tage an). Eine Wiederholungsimpfung sollte innerhalb des Zeitraumes durchgeführt werden, den der Hersteller angibt. Lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt beraten.
Die Eigentümer sind verpflichtet, eine Identifikation (Chip) bei ihren Hunden anbringen zu lassen. Dies kann der Tierarzt tun. Bis 2011 wird auch eine Tätowierung als Identifikation erlaubt.
Mit wie viel Hunden auf Reisen?
Es dürfen maximal 5 Hunde auf Reisen mitgenommen werden.
Hunde jünger als 3 Monate
- Welpen die jünger sind als 3 Monate brauchen nicht geimpft zu sein, müssen jedoch einen gültigen EU-Ausweis mitführen.
- Der Hund muss außerdem gechipt oder tätowiert sein.
- Außerdem muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Hund seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem er geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen).
- Oder der Hund muss von seine Mutter begleitet werden, von der es noch abhängig ist. Die Mutter muss die Einreisebedingungen erfüllen.
Einfuhrverbot für kupierte Hunde
Das Einfuhrverbot für Hunde mit kupierten Ohren und/oder Ruten gilt nur wenn Sie länger als 3 Monate in der Schweiz verbleiben oder bei einem Umzug in die Schweiz. Wenn Sie also Ihren Urlaub in der Schweiz verbringen, gilt diese Regelung nicht.
Maulkorbpflicht
In verschiedenen Kantonen und auch in gewissen Städtegebieten wurde Maulkorbpflicht und/oder Leinenzwang eingeführt. Wir empfehlen, sich vor Ort noch zu informieren (vor allem wenn Sie mit grösseren Hunden reisen).
Die Angaben auf dieser Seite werden regelmäßig überarbeitet und sorgfältig zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Die von uns aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur wenn Sie in einem EU-Land wohnen.
Mehr Informationen zu Urlaub mit Hund in der Schweiz (in Kürze)
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