Urlaub mit Hund in Österreich: die Regeln
Wenn Sie Ihre Ferien mit Hund in Österreich verbringen wollen, benötigen Sie einen EU-Heimtierausweis. Dieser Ausweis enthält eine Beschreibung des Hundes, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut (Rabies).
Für in Deutschland geimpfte Hunde muss das Mindestalter bei Erstimpfung 3 Monate sein. Für Reisen muss die Erstimpfung mindestens 21 Tage alt sein (manche Botschaften geben noch 30 Tage an). Eine Wiederholungsimpfung sollte innerhalb des Zeitraumes durchgeführt werden, den der Hersteller angibt. Lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt beraten.
Die Eigentümer sind verpflichtet, eine Identifikation (Chip) bei ihren Hunden anbringen zu lassen. Dies kann der Tierarzt tun. Bis 2011 wird auch eine Tätowierung als Identifikation erlaubt.
Mit wie viel Hunden auf Reisen?
Es dürfen maximal 5 Hunde auf Reisen mitgenommen werden.
Hunde jünger als 3 Monate
- Welpen die jünger sind als 3 Monate brauchen nicht geimpft zu sein, müssen jedoch einen gültigen EU-Ausweis mitführen.
- Der Hund muss außerdem gechipt oder tätowiert sein.
- Außerdem muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Hund seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem er geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen).
- Oder der Hund muss von seine Mutter begleitet werden, von der es noch abhängig ist. Die Mutter muss die Einreisebedingungen erfüllen.
Leinen- und Maulkorbpflicht
Die Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde ist in Österreich nicht bundeseinheitlich, sondern auf Gemeindeebene geregelt. In Wien besteht beispielsweise Leinenpflicht in öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen. Leine und Maulkorb sind dort in allen öffentlichen Orten (Straßen, Plätze, frei zugängliche Teile von Häusern, Höfe, Lokale, Kleingartenanlagen, landwirtschaftlich genutzte Flächen, etc.) und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln anzulegen.
Maulkorbpflicht besteht für bissige Hunde an allen öffentlichen Orten.
Es empfiehlt sich daher, Leine und Maulkorb bei einem Aufenthalt in Österreich jedenfalls immer mitzuführen, und im Bedarfsfall beides anzulegen.
Für genauere Auskünfte wird empfohlen, sich an die Gemeindeverwaltung bzw. an die Tourismusstelle des Aufenthaltsortes in Österreich zu wenden.
Die Angaben auf dieser Seite werden regelmäßig überarbeitet und sorgfältig zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Die von uns aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur wenn Sie in einem EU-Land wohnen.
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