|
Einreisebestimmungen für Hunde in Kroatien |
|
|
Urlaub mit Hund in Kroatien: die Regeln
Kroatien ist kein EU-Land. Wenn Sie mit Ihrem Hund in den Urlaub fahren, benötigen Sie vom Tierarzt eine Bestätigung (aktuelles Gesundheitszeugnis)
- dass der Hund gesund ist,
- dass kein Verdacht auf ansteckende meldepflichtige Krankheiten besteht,
- dass das Tier nicht aus einem Land stammt, in dem ansteckende Krankheiten grassieren, die auf diese Tierart übertragen werden können.
Im mitzuführenden EU-Heimtierausweis wird ein Nachweis zur Tollwutimpfung verlangt: bei Erstimpfung sollte diese nicht älter sein als 6 Monate, ansonsten sollte die Impfung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Hunde müssen mit einem Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet sein. Diese Nummer muss auch EU-Heimtierausweis vermerkt sein.
Hunde müssen bei den Zollbeamten an der Grenze gemeldet werden.
Es besteht kein Verbot für die Mitführung von bestimmten Hunderassen (Terrier, Bulldogge, Pitbull u. A.) nach Kroatien.
Maulkorb und Leinenpflicht
Für folgende Rassen gilt Maulkorb- und Leinenpflicht: Dobermann, Amerikanischer Staffordshire, Bullterrier, Pit-Bullterrier, Rottweiler, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund, Japanischer Kampfhund, großer Japanischer Spitz, Mastino, Bernhardiner und all deren Kreuzungen.
Für alle Rassen besteht gesetzliche Leinenpflicht.
Die Angaben auf dieser Seite werden regelmäßig überarbeitet und sorgfältig zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Die von uns aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur wenn Sie in einem EU-Land wohnen.
Mehr Informationen zu Urlaub mit Hund in Kroatien
Buchen Sie jetzt Ihr Ferienhaus mit Hund in Kroatien
Finden Sie hier ein Hotel mit Hund in Kroatien
|
|
|
|
|
|
 |