Einreisebestimmungen für Hunde in Frankreich

Urlaub mit Hund in Frankreich: die Regeln

Für die Ferien mit Hund in Frankreich gelten die

EU-Einreisebestimmungen für Hunde

  • Mitnahme des EU-Heimtierausweises (neue Ausweise seit dem 29.12.2014, die alten Ausweise behalten jedoch ihre Gültigkeit.)
  • Ihr Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein (oder mit Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde und eindeutig lesbar ist).
  • Ihr Hund war Zeitpunkt der Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 12 Wochen alt und die Impfung wurde von einem ermächtigten Tierarzt verabreicht. Die Gültigkeitsdauer der Impfung reicht bis zum Ende der vom Hersteller angegebenen Impfschutzdauer. Dies gilt auch im Falle von Wiederholungsimpfungen. Eine Wiederholungsimpfung gilt als Erstimpfung, sofern diese nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgte. Die Impfung liegt nicht vor dem Zeitpunkt der Kennzeichnung.
  • Ihre Einreise darf erst frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung empfohlenen Impfprotokolls erfolgen.

Reisen mit Welpen
Hunde die jünger sind als 15 Wochen dürfen nicht einreisen:
Welpen dürfen seit Anfang 2015 nur noch mit einer gültigen Tollwutimpfung reisen. Aus den Vorgaben für das Mindestalter (12 Wochen) und der Ausbildung des Impfschutzes (21 Tage) bedeutet dies, das Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen mitgenommen werden dürfen.

Mit wie viel Hunden auf Reisen?
Es dürfen maximal 5 Hunde auf Urlaubsreisen mitgenommen werden.

Verbotene Hunderassen
Frankreich hat strenge Regeln für bestimmte Hunderassen oder -typen, die als potenziell gefährlich eingestuft werden. Wenn Ihr Hund in eine dieser Kategorien fällt, dürfen Sie entweder nicht ein- oder durchreisen (Kategorie 1) oder nur unter sehr strengen Bedingungen (Kategorie 2). Um welche Hunde handelt es sich?

  • American Staffordshire Terrier (American Staffordshire Terrier) (Kategorie 1 ohne Stammbaum; Kategorie 2 mit Stammbaum)
  • Mastiff (Boer Bulls) (immer Kategorie 1)
  • Tosa Inu (Kategorie 1 ohne Stammbaum; Kategorie 2 mit Stammbaum)
  • Rottweiler (immer Kategorie 2)

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund in eine dieser Kategorien fällt, benötigen Sie einen Stammbucheintrag oder eine ausführliche Bescheinigung Ihres Tierarztes. Im Zweifelfall raten wir von einem Urlaub in Frankreich ab.
Auf der Seite der französischen Botschaft können Sie die Vorschriften ausführlich nachlesen. Auch finden Sie dort ein PDF mit Beschreibung der Hunderassen und -typen, die als potentiell gefährlich eingestuft werden in Frankreich.

Weitere nützliche Informationen u.a. zur Leinenpflicht, Strandregeln oder ob Ihr Hund mit ins Restaurant darf, finden Sie in unseren Länderinformationen zu Urlaub mit Hund in Frankreich.

Haftungsausschluss

Unsere Reiseinformatione beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung kann durch travel4dogs nicht übernommen werden. Einreisebestimmungen (vor allem für bestimmte Hunderassen) können sich kurzfristig ändern. Halter einer als 'potentiell gefährlich' eingestuften Hunderasse empfehlen wir bei der Reiseplanung immer, noch einmal die aktuellen Einreiseinformationen der Botschaft Ihres Urlaubslandes zu kontrollieren. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung.