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Einreisebestimmungen für Hunde in Frankreich |
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Urlaub mit Hund in Frankreich: die Regeln
Wenn Sie Ihren Hund mit nach Frankreich in die Ferien nehmen, haben Sie für ihn einen EU-Heimtierausweis nötig. Dieser Ausweis enthält eine Beschreibung des Hundes, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut (Rabies).
Für in Deutschland geimpfte Hunde muss das Mindestalter bei Erstimpfung 3 Monate sein. Für Reisen muss die Erstimpfung mindestens 21 Tage alt sein (manche Botschaften geben noch 30 Tage an). Eine Wiederholungsimpfung sollte innerhalb des Zeitraumes durchgeführt werden, den der Hersteller angibt. Lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt beraten.
Die Eigentümer sind verpflichtet, eine Identifikation (Chip) bei ihren Hunden anbringen zu lassen. Dies kann der Tierarzt tun. Bis 2011 wird auch eine Tätowierung als Identifikation erlaubt.
Mit wie viel Hunden auf Reisen?
Es dürfen maximal 5 Hunde auf Reisen mitgenommen werden.
Hunde jünger als 3 Monate
Hunde die jünger sind als 3 Monate dürfen nicht eingeführt werden.
Verbotene Hunde
Hunde ohne offizielle Stammbaumpapiere deren Äusseres übereinkommt mit den folgenden Rassen gehören in Frankreich zur Kategorie 1: American Staffordshire Terrier („Pittbul“), Mastiff („Burbull“) und Tosa. Diese Hunde verboten zur Einreise und Durchfahrt.
Ausnahmen
Reinrassige Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Tosa und Hunde deren Äusseres übereinkommt mit der Rottweilerrasse gehören zur zweiten Kategorie (Wach- und Verteidigungshunde). Einreise in Frankreich ist unter folgenden Bedingungen erlaubt:
- Maulkorb- und Leinepflicht auf öffentlichen Wegen und Gebäuden.
- Der Eigentümer/Halter des Hundes muss minimal 18 Jahre alt sein und darf keine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe haben.
- Für den Hund muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.
- Bei einer Kontrolle muss ein vom internationalen Hundeverband zugelassenes Stammbuch vorgezeigt werden, um die Reinrassigkeit anzuerkennen.
Die Angaben auf dieser Seite werden regelmäßig überarbeitet und sorgfältig zusammengestellt. Für ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Die von uns aufgeführten Einreisebestimmungen gelten nur wenn Sie in einem EU-Land wohnen.
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